Ausbildung & Prüfung

Jagdausbildung

  • Die Jagdausbildung kann in Baden-Württemberg nur an einer zugelassenen Ausbildungsstätte erfolgen.
  • Dabei ist ein Jagdkurs mit mindestens 130 Ausbildungsstunden zu absolvieren, davon müssen mindestens 1/3 praktische Ausbildung sein.
  • Zusätzlich bieten die jagdlichen Ausbildungsstätten eine Schießausbildung, für die auch Ausbildungswaffen zur Verfügung gestellt werden. Es gibt ein Pflichtprogramm in der Schießausbildung, welches alle vor der Prüfung absolvieren müssen. Jedoch wie umfangreich die Vorbereitung auf die Prüfungsdisziplinen und das Schießen später in der jagdlichen Praxis ist, das liegt im Ermessen der jagdlichen Ausbildungsstätte, und deshalb können sich hier auch die Kosten stark unterscheiden.
  • Es gibt keine besonderen Voraussetzungen für Teilnahme an Jagdkursen, allerdings erfolgt vor dem ersten Waffenerwerb eine Überprüfung der Person (etwaige Straftaten, etc.).
  • Übrigens, warten Sie bitte nicht zu lange mit der Jagdausbildung, denn Jagen ist nichts, was man in den eigenen Altersruhestand verschieben sollte, da man nicht vorhersehen kann, ob man dann noch fit genug dafür ist.

Jagdprüfung

  • Nach erfolgreichem Abschluss der Jagdausbildung kann man zur Prüfung antreten. Regional gibt es einen oder mehrere Prüfungstermine pro Jahr.
  • Die Prüfung gliedert sich in drei Teile:
  • Nicht-bestandene Prüfungsteile können innerhalb Jahresfrist wiederholt werden.
  • Eine bestandene Prüfung und der Jagdschein gelten dann in ganz Deutschland.
  • Für die Schweiz kann es je nach Kanton Einschränkungen der Gültigkeit geben (diese sind aber wenn dann meist weniger für Gastjäger, eher für Revierpächter; verbindliche Information dazu gibt es beim jeweiligen kantonalen Amt für Jagd und Fischerei).